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Nur Studenten und Werkvertragsnehmer profitieren von der Novelle des AÜG

Umfrage: Personaldienstleister müssen sich auf dramatische Rückgänge bei der Zeitarbeit einstellen
28.03.2017: Zum 1. April 2017 tritt das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft. Danach greift der Gesetzgeber mit strikten Regulierungen in die Zeitarbeit ein: mit der Begrenzung der Überlassungsdauer auf maximal 18 Monate sowie beim Lohn. Hier muss nach 9 Monaten der gleiche Lohn gezahlt werd... | mehr